Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung werden die Prüfquoten und Schwellenwerte zur Stärkung der Abrechnungsqualität angehoben.
So ist bei einem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen zwischen 50 und 65 % eine Prüfquote von 40 Prozent maßgeblich. Liegt der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen unterhalb von 50 %, ist eine unbegrenzte Prüfung möglich.
Damit rückt die vollständige und konsistente Dokumentation als Grundlage für eine möglichst hohe Anzahl unbeanstandeter Abrechnungen noch stärker in den Mittelpunkt – auch um Aufwände durch hohe Prüfquoten und Erlösverluste aufgrund von Beanstandungen zu vermeiden.
Mit advaPilot lassen sich bereits heute verschiedene Aspekte der Dokumentationsqualität transparent machen und systematisch überwachen. Einzelne Häuser nutzen beispielsweise klinikspezifische Dashboards, um festzustellen, ob täglich eine Visite dokumentiert wurde oder ob der NIHSS-Score bei Stroke-Unit-Patienten vollständig erfasst ist. Solche Prüfungen lassen sich flexibel auf die jeweiligen Anforderungen eines Hauses zuschneiden.
Für uns ergeben sich daraus zwei zentrale Fragen:
- Welche Dokumentationsstandards sind in Ihrem Haus besonders relevant – aus Sicht des Medizincontrollings sowie aus klinischer Sicht?
- Wo bestehen möglicherweise noch Lücken in der systematischen Prüfung?
Wir möchten Krankenhäuser dabei unterstützen, die Auswirkungen der neuen Prüfsituation einzuordnen und mögliche Handlungsfelder zu identifizieren.
Sie beschäftigen sich aktuell mit diesen Fragen? Wir freuen uns über den fachlichen Austausch.