Der Bundesrat hat am 26. April 2024 der Einführung der Pflegepersonalbemessungsverordnung – PPBV (PPR 2.0) zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 14.06.2024 wurden auch die Änderungen aus dem Bundesratsbeschluss eingearbeitet. Seit dem 1. Juli 2024 ist die Verordnung nun in Kraft. Dabei sehen wir uns im Rahmen der PPBV als Schlüsselpartner, um unsere Kliniken bestmöglich zu unterstützen.
Herausforderungen der PPR 2.0
Die Einführung der PPR 2.0 bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. So bestehen noch ungeklärte fachliche Fragen, die eine vollautomatische Ausleitung der Daten erschweren. Zudem sehen sich Kliniken mit einem erheblichen Dokumentations- und Schulungsaufwand konfrontiert. Die Situation wird durch den Umstand verkompliziert, dass einige Anbieter vorschnell Lösungen versprechen, die aktuell noch nicht existieren können. Ein ehrliches und faktenbasiertes Vorgehen ist daher für die erfolgreiche Umsetzung der PPR 2.0 aus unserer Sicht unerlässlich.
Ihre Unterstützung bei der Erfassung der PPR 2.0 – schon jetzt
- 1. Juli 2024 – Die Pflegepersonalbemessungsverordnung tritt in Kraft
- Bis 31. Juli 2024 – Veröffentlichung näherer Informationen zur technischen Übermittlung der Daten durch das InEK
- Bis 31. August 2024 – Initiale Meldung zu den stationären Strukturen der Kliniken durch die Kliniken
- 31. Januar 2025 – Erstmalige Übermittlung der Daten für das 4. Quartal 2024 an das InEK
- Bis 30. Juni 2026 – Erstmalige Gesamtmeldung der im Rahmen der Wirtschaftsprüfung testierten Daten (Daten aus 2025)
Mehr Gutes kommt zum Schluss.
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