10. Juli · 7 Minuten Lesezeit · News

Aktuelles zur PPR 2.0: Wir lassen unsere Kunden nicht im Regen stehen

PPR 2.0 Umsetzung bei unseren Kunden

Der Bundesrat hat am 26. April 2024 der Einführung der Pflegepersonalbemessungsverordnung – PPBV (PPR 2.0) zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 14.06.2024 wurden auch die Änderungen aus dem Bundesratsbeschluss eingearbeitet. Seit dem 1. Juli 2024 ist die Verordnung nun in Kraft. Dabei sehen wir uns im Rahmen der PPBV als Schlüsselpartner, um unsere Kliniken bestmöglich zu unterstützen.

Herausforderungen der PPR 2.0

Die Einführung der PPR 2.0 bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. So bestehen noch ungeklärte fachliche Fragen, die eine vollautomatische Ausleitung der Daten erschweren. Zudem sehen sich Kliniken mit einem erheblichen Dokumentations- und Schulungsaufwand konfrontiert. Die Situation wird durch den Umstand verkompliziert, dass einige Anbieter vorschnell Lösungen versprechen, die aktuell noch nicht existieren können. Ein ehrliches und faktenbasiertes Vorgehen ist daher für die erfolgreiche Umsetzung der PPR 2.0 aus unserer Sicht unerlässlich. 

Ihre Unterstützung bei der Erfassung der PPR 2.0 – schon jetzt

Im Zuge der Umstellung bieten wir unseren Kliniken eine enge Begleitung an. Zum Starttermin der PPR 2.0 haben wir kurzfristig eine erste Lösung in VMobil entwickelt und mit unseren Kunden umgesetzt. Diese ermöglicht im ersten Schritt die tägliche, manuelle Erfassung der PPR-Eingruppierung der Patienten. Auf Grundlage dieser Dokumentation werden die entsprechenden Soll-Minuten täglich berechnet und ausgeleitet. Durch diese Lösung sind die Kliniken ab Tag 1 handlungsfähig.
 
Wichtige Änderungen und Empfehlungen zur Umsetzung der PPR 2.0
 
Aktuelle Fristen: 
  • 1. Juli 2024 – Die Pflegepersonalbemessungsverordnung tritt in Kraft
  • Bis 31. Juli 2024 – Veröffentlichung näherer Informationen zur technischen Übermittlung der Daten durch das InEK
  • Bis 31. August 2024 – Initiale Meldung zu den stationären Strukturen der Kliniken durch die Kliniken
  • 31. Januar 2025 – Erstmalige Übermittlung der Daten für das 4. Quartal 2024 an das InEK
  • Bis 30. Juni 2026 – Erstmalige Gesamtmeldung der im Rahmen der Wirtschaftsprüfung testierten Daten (Daten aus 2025) 
 
Keine Sanktionen vorerst: 
Anfang 2025 soll zunächst über Sanktionen beraten werden, die ausschließlich die Datenlieferung betreffen. Zu Sanktionen bezüglich einer Unterschreitung der Soll-Personalbesetzung gibt es aktuell keine konkreten Planungen. Der Referentenentwurf sah hier erstmalige Sanktionen nach einer Konvergenzphase vor. Für die Zeit nach dieser Phase hat auch der Bundesrat in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass auch in der PPBV Ausnahmetatbestände erforderlich sind, bei deren Vorliegen die Personalvorgaben von den Kliniken sanktionsfrei nicht eingehalten werden müssen.
 
Dokumentation: 
Jede Patientin und jeder Patient ist durch die Pflegefachkräfte auf der Grundlage seiner Zuordnung nach Absatz 1 einmal täglich einer der PPR- Patientengruppen zuzuordnen. Die Zuordnungen sind durch die Pflegefachkräfte in der Pflegedokumentation auszuweisen. Hierzu werden die hoffentlich bald folgenden Kommentierungen, z.B. des DPR, Aufschluss geben, in welchem Maße eine analoge Bestätigung automatisch ausgeleiteter Zuordnungen notwendig ist. Unmissverständlich geregelt ist, dass die Pflegedokumentation und damit VMobil eine zentrale Rolle in der PPR 2.0 einnehmen muss.
 
Ausblick – Wo geht’s hin mit der PPR 2.0?
Die PPR 2.0 ist als langfristige Lösung konzipiert, um die Qualität der Patientenversorgung kontinuierlich zu verbessern und das Pflegepersonal zu entlasten. Mit der Zeit und nach Klärung der offenen Fragen wird die PPR 2.0 voraussichtlich zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich führen und so die Attraktivität des Pflegeberufs steigern. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um die PPR 2.0 in Ihrer Klinik voranzutreiben. Wir stehen Ihnen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung – denn wir lassen Sie nicht im Regen stehen!